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HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

1.1 Alle Leistungen das 2LD, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum das 2LD und können das 2LD jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen das 2LD jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen das 2LD setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der das 2LD dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen das 2LD, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 1.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen das 2LD, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung das 2LD und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 1.3 Für die Nutzung von Leistungen das 2LD, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung das 2LD erforderlich. Dafür steht das 2LD und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 1.4 Für die Nutzung von Leistungen das 2LD bzw. von Werbemitteln, für die die 2LD konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des 2LDvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung das 2LD notwendig. 1.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht das 2LD im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte das 2LDvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine das 2LDvergütung mehr zu zahlen. 1.6 Der Kunde haftet das 2LD für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
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