GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Das 2 LIONS DESIGN (im Folgenden „2LD“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen das 2LD und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von 2LD schriftlich bestätigt werden. 1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht das 2LD ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch das 2LD bedarf es nicht. 1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. 1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Die Angebote von 2LD sind freibleibend und unverbindlich.

KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ

Hat der potentielle Kunde das 2LD vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt das 2LD dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: 2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch 2LD treten der potentielle Kunde und 2LD in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass 2LD bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat. 2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung das 2LD ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet. 2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen. 2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von 2LD im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 2.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von 2LD Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies 2LD binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. 2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass 2LD dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass 2LD dabei verdienstlich wurde. 2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei das 2LD ein.

LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im 2LDvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch das 2LD, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das 2LD. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von 2LD. 3.2 Alle Leistungen das 2LD (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. 3.3 Der Kunde wird das 2LD zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Das 2LD haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird das 2LD wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde das 2LD schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, das 2LD bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt das 2LD hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

4.1 Das 2LD ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. das 2LD wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 4.3 Soweit das 2LD notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von 2LD. 4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des 2LDvertrages aus wichtigem Grund.

TERMINE

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von 2LD schriftlich zu bestätigen. 5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von 2LD aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und das 2LD berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.3 Befindet sich das 2LD in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er von 2LD schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VORZEITIGE AUFLÖSUNG

6.1 Das 2LD ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren das 2LD weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von 2LD eine taugliche Sicherheit leistet; 6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das 2LD fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

HONORAR

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch das 2LD für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das 2LD ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 5.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist das 2LD berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. 7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat das 2LD für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. 7.3 Alle Leistungen von 2LD, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von 2LD erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 7.4 Kostenvoranschläge das 2LD sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von 2LD schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird 2LD den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 7.5 Für alle Arbeiten das 2LD, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt das 2LD das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich das 2LD zurückzustellen.

ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von 2LD gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum das 2LD. 8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, das 2LD die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann das 2LD sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. 8.4 Weiters ist das 2LD nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich das 2LD für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen das 2LD aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde das 2LD schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT

9.1 Alle Leistungen das 2LD, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum das 2LD und können das 2LD jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen das 2LD jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen das 2LD setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der das 2LD dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen das 2LD, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. 9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen das 2LD, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung das 2LD und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. 9.3 Für die Nutzung von Leistungen das 2LD, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung das 2LD erforderlich. Dafür steht das 2LD und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. 9.4 Für die Nutzung von Leistungen das 2LD bzw. von Werbemitteln, für die die 2LD konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des 2LDvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung das 2LD notwendig. 9.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht das 2LD im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte das 2LDvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine das 2LDvergütung mehr zu zahlen. 9.6 Der Kunde haftet das 2LD für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

KENNZEICHNUNG

10.1 Das 2LD ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den 2LD und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 10.2 Das 2LD ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch das 2LD, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. 11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch das 2LD zu. Das 2LD wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde das 2LD alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Das 2LD ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für das 2LD mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. 11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Das 2LD ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Das 2LD haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. 11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung das 2LD und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung das 2LD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“. 12.2 Jegliche Haftung das 2LD für Ansprüche, die auf Grund der von das 2LD erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das 2LD ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet das 2LD nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat das 2LD diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung das 2LD. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

DATENSCHUTZ

13.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 13.2 Die Website kann jederzeit auch ohne Angabe personenbezogener Daten genutzt werden. Es werden ausschließlich Zugriffsdaten ohne Bezug auf die Person gespeichert. Diese Daten helfen uns bei der Verbesserung unserer Leistung und Dienste und ermöglichen keinen Rückschluss auf die jeweilige Person. 13.3. Personenbezogene Daten, die online übermittelt wurden, werden nur nach Ihren vorherigen Einverständnis oder auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung an Dritte weitergegeben. Unter gesetzlichen Verpflichtungen sind insbesondere gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnungen zur Herausgabe von Daten im Zusammenhang mit rechtswidrigen Handlungen zu verstehen. Ausgenommen davon ist die weitergabe von Daten soweit dies unmittelbar zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist, wie z.B. zur Abwiclung von Zahlungen an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut bzw. die Weitergabe von Daten an mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen. 13.4 Sie haben das Recht jederzeit und kostenlos Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogeben Daten zu verlangen. Sie sind außerdem berechtigt, die gespeicherten personenbezogenen Daten berichtigen, sperren bzw. löschen zu lassen. Sollten Sie weitereFragen oder Anregungen zum Thema Datenschutz haben oder Auskunft zu gespeicherten personenbezogenen Daten benötigen, schicken Sie uns ein E-Mail, einen Brief oder rufen Sie uns an. 13.5 Durch die Nutzung der Website erklären Sie sich mit diesen Bestimmungen zum Datenschutz einverstanden. Betreiber der Website ist 2 LIONS DESIGN mit Sitz in 9020 Klagenfurt, Beethovenstr. 50/1. Diese Datenschutzerklärung gilt unabhängig davon von welchenm Endgerät die Website aufgerufen wird. Der Zweck dieser Datenschutzerklärung besteht darin, Sie im Detail darüber zu Informieren, wie wir mit Ihren Daten umgehen.

ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen das 2LD und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von 2LD. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald 2LD die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen 2LD und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von 2LD sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist 2LD berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. Sie können die AGB’s als PDF Datei hier downloaden.
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